Betrifft die CSRD-Berichtspflicht auch Ihr Unternehmen?
Was die neue CSRD für Unternehmen bedeutet
Seit 2018 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen ihre nichtfinanziellen Informationen veröffentlichen. Grundlage dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Kommission, die in Österreich über das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde.
Im April 2021 legte die EU-Kommission nun den Entwurf einer neuen Richtline vor - die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Diese beinhaltet tiefgreifende Änderungen im Umfang und in der Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neuerdings sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.
Mehr dazu lesen Sie in unseren Blog-Artikeln CSRD gegen Greenwashing und Es ist Zeit, über Nachhaltigkeit zu sprechen.
Nachstehend können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob und ab wann (laut Richtlinien-Entwurf) die Berichtspflicht auch für Ihr Unternehmen relevant wird.