Betrifft die CSRD-Berichtspflicht auch Ihr Unternehmen?

Was die neue CSRD für Unternehmen bedeutet

Seit 2018 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen ihre nichtfinanziellen Informationen veröffentlichen. Grundlage dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Kommission, die in Österreich über das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde.

Im April 2021 legte die EU-Kommission nun den Entwurf einer neuen Richtline vor - die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Diese beinhaltet tiefgreifende Änderungen im Umfang und in der Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neuerdings sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Mehr dazu lesen Sie in unseren Blog-Artikeln CSRD gegen Greenwashing und Es ist Zeit, über Nachhaltigkeit zu sprechen.

Nachstehend können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob und ab wann (laut Richtlinien-Entwurf) die Berichtspflicht auch für Ihr Unternehmen relevant wird.
 

Sind Sie ein Unternehmen, das mit Wertpapieren auf EU-Märkten vertreten ist?

Hat Ihr Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter und unterliegt jetzt schon dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)?

Erfüllt Ihr Unternehmen zwei der folgenden Kriterien?

  • Bilanz höher als € 20 Mio.
  • Umsatz höher als € 40 Mio.
  • Über 250 Beschäftigte

Werden zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt?

  • Bilanz höher als € 350.000
  • Umsatz höher als € 700.000
  • Über 10 Beschäftigte