CSRD gegen Greenwashing

Mit der neuen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) schafft die EU schärfere Regeln und will damit gegen Greenwashing bei Unternehmen vorgehen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen detaillierte Angaben zu den Folgen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards offenlegen.

Dabei sind die neuen vorgegebenen Berichtsstandards verpflichtend anzuwenden. Eine große Änderung in der Berichterstattung betrifft die neue Auslegung der "doppelten Wesentlichkeit". Zukünftig muss über wesentliche Inhalte aus der ökologischen und sozialen Perspektive ("Inside-Out") ebenso berichtet werden wie aus der finanziellen Perspektive ("Outside-In"). Mit dieser neuen Definition wird die Berichterstattung von einer Shareholder- in eine Stakeholder-Perspektive gerückt und deckt so mehr Interessensgruppen ab.

Vor allem für kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelbetriebe bedeutet dies eine große Herausforderung, da Prozesse angepasst und die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert und offengelegt werden müssen. Unvollständige, irreführende oder fehlerhafte Angaben im Nachhaltigkeitsbericht können gravierende rechtliche Folgen mit sich bringen: Neben verwaltungsrechtlichen Geldbußen könnten auch Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Fazit: Unternehmen werden künftig besonders gefordert sein, ihre Kommunikation im Bereich Nachhaltigkeit zu schärfen. Mit be.public können wir auf die Erfahrung von mehr als 550 Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten zurückblicken. Wir beraten und begleiten Sie gerne – von der strategischen Umsetzung bis hin zur adäquaten Berichterstattung. Schicken Sie uns Ihre Fragen oder kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Ob und wann die Berichtspflicht auch für Ihr Unternehmen relevant wird, können Sie übrigens in unserem CSRD-Check ganz einfach herausfinden.

Weitere Informationen zur CSRD-Berichtspflicht finden Sie in unserem Artikel Es ist Zeit, über Nachhaltigkeit zu sprechen.